Der Auftrag zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes für die Kinder- und Jugendarbeit wurde von der Diözese Regensburg bereits Ende 2017 an alle Pfarreien im Bistum erteilt. Innerhalb von drei Jahren sollten alle Pfarreien selbständig ein auf die jeweilige Situation abgestimmtes Schutzkonzept entwickeln. Die Dreijahresfrist wurde wegen der Corona-Pandemie auf Ende 2022 verlängert.
Zur Erstellung eines solchen Konzeptes bot die Diözese Hilfestellung in Form von Schulungen und Workshops an. Auch in der Pfarrei Dürnsricht-Wolfring-Högling fand sich schnell eine Gruppe engagierter Pfarrgemeinderatsmitglieder und Eltern, die sich dieses wichtigen Anliegen zu eigen machten.
Im Jahr 2019 – nach den Workshops, Schulungen und Treffen auf Dekanatsebene – startete die Gruppe die Arbeit vor Ort. In acht Treffen erarbeitete die Projektgruppe den Text. Dazu war auch der Kontakt mit den Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendgruppen wichtig, sowie das Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen selbst. So entstand ein handliches und sprachlich leicht verständliches Konzept, das helfen soll, Kindern und Jugendlichen eine gute Entwicklung im Kreis von Gleichaltrigen im Raum der Pfarrei zu ermöglichen. Über diesen Gedanken hinaus sollen Kinder und Jugendliche in der Pfarrei einen Ort finden, an dem sie für ihr Leben gestärkt werden und lernen, ihre Grenzen aufzuzeigen und einzufordern. Hier soll es auch möglich sein, Sorgen und Nöte zur Sprache bringen zu können und Hilfe zu erfahren. Die in den Kirchen der Pfarrei angebrachten „Kummerkästen“, die regelmäßig von Vertrauenspersonen geleert werden, stellen eine gute, möglichst niederschwellige Möglichkeit dar, wie sich Kinder und Jugendliche Hilfe holen können, wenn sie sie brauchen.
Ein wichtiger Punkt des Schutzkonzeptes ist auch, die Betreuenden für Gefahren zu sensibilisieren und ihnen bestimmte Richtlinien an die Hand zu geben, um ihren Dienst gut und sicher ausüben zu können. Dazu gehören Standards, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft üblich geworden und einzuhalten sind. Die Abgabe eines erweiterten Führungszeugnsisses, einer Selbstauskunft und einer Selbstverpflichtung über die Einhaltung des pfarrlichen Verhaltenskodex sind obligatorisch für jene, die in der Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrei tätig sein wollen.
Die Projektgruppe „Schutzkonzept“ konnte in den jüngsten Sitzungen die Erarbeitung des pfarreilichen Schutzkonzptes abschließen und legt nun dieses Konzept den beschlussfassenden Gremien, den Kirchenverwaltungen, zur Inkraftsetzung zum 1.12.2022 vor. Einen großen Dank sprach Pfr. Hoch den Mitarbeitenden bei der Erstellung des Schutzkonzeptes aus, die sich mit viel Herzblut, Engagment und Sachverstand eingebracht haben, um „eine natürliche, fröhliche und ungezwungene Atmosphäre in der Kinder- und Jugendarbeit unserer Pfarrei zu schaffen, in der sich Schutzbefohlene und Betreuer wohlfühlen und gleichzeitig die Minderjährigen vor Übergriffen geschützt sind“ (Auszug aus dem Schutzkonzept der Pfarrei).