Schutzkonzept in Kraft getreten

Mit dem 1. Dezember 2022 tritt das Kinder- und Jugendschutzkonzept der Pfarrei in Kraft. Hinter der Arbeitsgruppe und den Kinder- und Jugendbetreuern liegen intensive Gespräche.

 

Oberstes Ziel: Schutz von Kindern und Jugendlichen

Nach vielen Arbeitssitzungen, dem Austausch mit den Kinder- und Jugendgruppenleiter der Pfarrei und den Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei entstand das vom Bistum Regensburg verlangte Kinder- und Jugendschutzkonzept der Pfarrei Dürnsricht-Wolfring-Högling. Die vom Pfarrgemeinderat gegründete Arbeitsgruppe legte das Konzet nach den Kirchenverwaltungen vor, die dieses Konzept als verbindlichen Standard für die Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrei beschlossen. Oberstes Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen einen möglichst großen Schutz bieten zu können und ehrenamtlich Tätige zu schulen und für die heutigen Standards zu sensibilisieren, damit auch sie ihre Tätigkeit sicher ung gut ausüben können. Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Pfarrei veröffentlicht.

 

Kummerkasten für Kinder und Jugendliche

Wie im Schutzkonzept festgelegt wurden in der Pfarrei drei Kummerkästen für Kinder und Jugendliche aufgehängt, die von unabhängigen Mitgliedern der ISK-Gruppe regelmäßig geleert werden. Die Kummerkästen hängen an der Kinderecke in der Pfarrkirche in Dürnsricht, am Haupteingang des Jugendheims in Wolfring und an der Sakristei in Högling. Kinder und Jugendliche können sich bei Bedarf auf diesem Weg Hilfe holen, wenn sie sich beschweren wollen oder Sorgen haben. Die ISK-Gruppe, die sich als Ansprechpartner zur Verfügung stellen, sind Mathilde Schießlbauer, Regina Schottenheim, Beatá Zaremba, und Irene Flierl.

 

Die unabhängige ISK-Gruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mitglieder ISK-Gruppe sind unabhängig und stehen für Beschwerden und Anregungen zur Verfügung. Ihre Aufgaben sind im Schutzkonzept aufgeführt:

  • Impulse für die Primärprävention geben
  • Kummerkästen leeren
  • Meldungen und Beschwerden gem. Punkt 6 und 7 bearbeiten
  • bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Treffen einberufen
  • ISK-Verfahren und -Dokumente in jährlichem Turnus überprüfen, notwendige Anpassungen vornehmen
  • Vorliegen der unter Punkt 3 genannten Dokumente prüfen
  • Feedback von Kinder- und Jugendgruppen einholen
  • Gespräch mit Pfarrer führen
  • Jahreskurzbericht verfassen und diesen an Pfarrer und Pfarrgremien weitergeben.

Das gesamte Schutzkonzept finden Sie hier…