Der Pfarrgemeinderat in der Pfarrei Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling setzt sich aus 12 gewählten Mitgliedern zusammen und berät und unterstützt den Pfarrer in vielen seelsorglichen Belangen. Der Pfarrgemeinderat hat ein Leitbild für die Arbeit im Pfarrgemeinderat entwickelt. Sie können es hier herunterladen.
Am 20. März 2022 wurde der Pfarrgemeinderat neu gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 31. März 2022 hat das Gremium seine Arbeit aufgenommen.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling sind:
vordere Reihe von links nach rechts, sitzend:
Irene Flierl, Sandra Schieder, Pfr. Michael Hoch, Magdalena Schmidbauer
hintere Reihe von links nach rechts, stehend:
Mathilde Schießlbauer, Monika Stahl, Bianka Langer, Gabriele Scheuerer, Silvia Schleicher, Sophia Hausmann, Sabine Hausler, Dominik Schanderl, Andrea Bruckner
Funktionen:
Sandra Schieder – Pfarrgemeinderats-Sprecherin
Gabriele Scheuerer, Sabine Hausler – Ortsausschuss-Sprecherin Dürnsricht (für jeweils 2 Jahre)
Silvia Schleicher – Ortsausschuss-Sprecherin Wolfring
Magdalena Schmidbauer, Sophia Hausmann – Ortsausschuss-Sprecherin (für jeweils 2 Jahre)
Irene Flierl – Schriftführerin
Silvia Schleicher – stellvertretende Schriftführerin
Ortsausschüsse des Pfarrgemeinderates
Dürnsricht
Andrea Bruckner, Gabriele Scheuerer, Günter Schießl, Irene Flierl, Sabine Hausler, Susanne Ettl, Mathilde Schießlbauer (nicht auf dem Bild)
Wolfring: Langer Bianka, Schanderl Dominik, Schieder Sandra, Schleicher Silvia, Stahl Monika
Högling: Bär Carina, Schmidbauer Magdalena, Schmidbauer Michael, Werner Bernhard
Info: Aufgaben und Rechte des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit in der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche. Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren 1. Wohnsitz in der Pfarrei haben. Wählbar ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Pfarrgemeinde seinen 1. Wohnsitz hat oder in ihr haupt- oder ehrenamtlich tätig ist und ein Leben führt, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden für vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2022 statt.
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